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Überprüfung Standsicherheit Grabmale


6. Oktober 2026

Wir führen ab Ende September die jährlich notwendige Überprüfung der Standsicherheit für alle Grabmale durch.

Gemäß §23 der Friedhofsordnung vom 11.03.2013 in Verbindung mit § 9 der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbauberufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) sowie § 19 der Friedhofsverordnung  in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens vom 09.05.1995 (Amtsblatt S.A81) nimmt der Friedhofsträger jährlich mindestens eine Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale vor.

Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, das Grabmal dauernd in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu halten.

Da es in der Vergangenheit auf Friedhöfen leider immer wieder zu schweren Unfällen durch umstürzende Grabmale gekommen ist, erwarten wir, dass Sie dieser Aufforderung fristgerecht nachkommen, und bitten Sie um Ihr Verständnis für diese notwendige Verfahrensweise.