Erdwahlgrab
Erdgräber sind für die Beisetzung von Särgen vorgesehen, wobei je Grablager nur ein Sarg innerhalb der Ruhezeit von 20 Jahren beigesetzt werden kann. Es ist möglich mehrere Grablager zu einer Grabstelle für 2 oder mehr Särge zu verbinden. Erdwahlgräber werden in verschiedenen Abteilungen auf dem Neuen Friedhof angeboten und der Ort des Grabes kann gewählt werden. Nähere Informationen erhalten sie von der Friedhofsverwaltung. Die Angehörigen sind bei Erdwahlgräbern selbst für die Gestaltung, Anlage und Pflege der Garbstelle zuständig. Auf Wunsch übernimmt die Friedhofsverwaltung diese Aufgaben und erstellt ein individuelles Angebot für die Grabpflege.